Allgemeines
Obwohl das Akademische Gymnaisum eine Schule mit Schwerpunkt auf alten und neuen Sprachen ist, erfreut sich das Fach Biologie großer Beliebtheit bei den Schülerinnen und Schülern. Dies zeigt sich auch an der zahlreichen Teilnahme an den Biologischen Übungen und der großen Zahl von SchülerInnen, die die Wahlmodule und Wahlpflichtfächer aus Biologie inskribieren.
Der Biologieunterricht leistet einen Beitrag zum Selbst- und Weltverständnis unserer SchülerInnen, besonders im Hinblick auf das Leben in der Gesellschaft (z.B. Bioethik). Viele Themen, die in den Fachbereich Biologie fallen, können starke Gefühle bei uns Menschen auslösen, im positiven wie auch im negativen Sinn. Wenn wir z. B. an die Gentechnologie denken, wird klar, dass sich unsere SchülerInnen damit auseinandersetzen müssen. Klaus Hahlbrock formulierte dazu folgenden Satz: „Wer sie befürwortet, muss wissen, was er tut; wer sie ablehnt, auch.“
Neben der Vermittlung der Methoden naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinnung liefert die Biologie mit der Evolution auch einen Beitrag zu einer historisch arbeitenden Naturwissenschaft.
Wir Biologielehrerinnen sind bemüht, in den SchülerInnen das Interesse und die Freude am Fach Biologie zu wecken und wir unterstützen dies auch mit Laborarbeiten. Wir versuchen auch Querverbindungen zu anderen Naturwissenschaften herzustellen.
Der Schule steht eine umfangreiche Biologiesammlung zur Verfügung, die teils sehr alte und seltene Objekte umfasst, sowie eine große Mineraliensammlung, aber auch zahlreiche moderne Mikroskope und Modelle.
Wir haben also viele Möglichkeiten einen interessanten und lebendigen Biologieunterricht zu gestalten.
Schwerpunkte im Wahlpflichtfach Biologie sind neben dem Erste-Hilfe-Kurs Praktisches Arbeiten wie Sezieren und mikroskopische Übungen. Die SchülerInnen lernen neben der Handhabung des Mikroskops auch die Herstellung mikroskopischer Präparate sowie das Anfertigen von Zeichnungen dieser Objekte. Die Palette der Präparate reicht von Blut bis zu Planktonkrebsen und Einzellern. Auch Blutgruppenbestimmungen mit Kunstblut stehen auf dem Programm.
Seziert werden Schweineherzen, Schweinenieren, Rinderaugen und Schweinehirn zur Veranschaulichung der zuvor besprochenen Anatomie und Funktion diverser Organsysteme. Auch die zeichnerische Darstellung dieser Präparate wird geübt.
Exkursionen wie beispielsweise in das Pathologisch-anatomische Museum, in das Institut für Geschichte der Medizin oder in das Naturhistorische Museum ergänzen den Unterricht
Das Wahlpflichtfach Biologie erfreut sich auch als Maturafach großer Beliebtheit, ist es doch eine gute Grundlage für ein späteres Medizinstudium.
Fachaktivitäten
Beurteilungskriterien
Die Semesternote setzt sich wie folgt zusammen:
I. Mitarbeit:
– aufmerksames Zuhören und aktive Mitarbeit im Unterricht
– Anwendung des Gelernten auf neue Inhalte und Aufgaben
– Selbstständiges Erarbeiten von Informationen aus Vorlagen z.B. Lehrbuch, wissenschaftliche Paper etc.
– Mitführen benötigter Unterrichtsmaterialien (Buch, Heft, Mappe, Stifte etc.)
– ordentliche Heftführung (Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Zeichnungen)
– Verfassen eines ProtokollsII. Stundenwiederholungen und offene Lernformen:
– entsprechende Vorbereitung für Stundenwiederholungen
– Erfüllung der Arbeitsaufträge
– eigenständiges praktisches Arbeiten (Leistungen in Gruppen-, Partner- und Projektarbeiten)III. Schriftliche Stundenwiederholungen:
– schriftliche Stundenwiederholungen umfassen jeweils die Themengebiete der letzten 2 Unterrichtseinheiten (Termine werden angekündigt)
– Teststoff wird mind. eine Woche vor dem Test bekannt gegebenIV. Mündliche Prüfungen:
– von Schüler/innenseite: pro Semester steht dem/der Schüler/in eine mündliche Prüfung zu, deren Termin rechtzeitig angekündigt werden muss;
– von Lehrer/innenseite kann bei unklarem Leistungsbild jederzeit (mind. zwei Tage vor dem Prüfungstermin) eine mündliche Prüfung angesetzt werden;Sollte es Fragen zur Leistungsbeurteilung geben, stehen wir Ihnen gerne in unseren Sprechstunden zur Verfügung.
Die Biologielehrer/innen des AkGs
RIS – Leistungsbeurteilungsverordnung – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 01.02.2020 (bka.gv.at)