Fach – Bildnerische Erziehung

Unterrichtsfach – Kunst und Gestaltung

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Allgemeines 

Die Lehrinhalte des Faches “Kunst und Gestaltung” sollen in erster Linie die visuelle Wahrnehmung und Urteilsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler schärfen. Dabei stehen die Betrachtung und die Reflexion von Kunstwerken, aber auch die eigene Arbeit im Mittelpunkt.
Ein wesentlicher Bestandteil unseres Kunstunterrichts ist der regelmäßige Besuch von aktuellen Ausstellungen, örtlichen Museen und Sammlungen. Die Jugendlichen lernen Werke zu analysieren und in einem historischen und kulturellen Umfeld eingebettet zu betrachten. Weiters wollen wir ihnen durch die Beschäftigung mit Kunst verschiedene Sichtweisen und Interpretationen von Welt vermitteln.

Unterschiedliche Techniken werden zum besseren Verständnis der einzelnen Darstellungsmethoden erprobt und umgesetzt wie z.B. Linoldruck, Kupferstich, Kohle-, Rötel- und Graphitzeichnung, Acryl-, Aquarell- und Gouache-Malerei.
Weiters entstehen im Unterricht Plastiken und Architekturmodelle aus Ton, Karton und Holz, sowie textile Objekte, Fotografien und Filme. Dabei versuchen wir die individuellen Ausdrucksmöglichkeiten der Jugendlichen zu fördern.

In der Oberstufe haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit das Wahlpflichtfach Bildnerische Erziehung zu besuchen, um zusätzlich kunsttheoretisches Wissen zu erwerben und verschiedene künstlerische Techniken zu erproben. In der Unterstufe werden die Kinder kreativ gefördert, indem sie an der Unverbindlichen Übung „Bildnerisches Gestalten“ teilnehmen können.

Machen Sie sich selbst ein Bild und werfen Sie einen Blick auf die Fotografien, Malereien, Zeichnungen, Druckgrafiken und Filme unserer Schülerinnen und Schüler.

Fachaktivitäten

Beurteilungskriterien

  • Unterstufe

    I. Umsetzung der künstlerischen Arbeitsaufträge
    – Mitführung der benötigten Arbeitsmaterialien
    – Kreative und eigenständige Ausführung der künstlerischen Arbeiten

    II. Ordentliche Heftführung
    – Das Heft bzw. die Mappe soll vollständig und übersichtlich gestaltet sein und Vorzeichnungen und Entwurfsskizzen beinhalten.

    III. Mitarbeit
    – Aufmerksames Zuhören
    – Aktive Mitarbeit im Unterricht
    – Mündliche Stundenwiederholungen

    Oberstufe

    I. Umsetzung der künstlerischen Arbeitsaufträge
    – Kreative und eigenständige Ausführung der künstlerischen Arbeiten

    II. Skizzenbuch/Mappenführung
    – Die Führung eines Skizzenbuches beruht auf Freiwilligkeit und wird in die Beurteilung miteinbezogen.

    III. Mitarbeit
    – Aufmerksames Zuhören und aktive Mitarbeit im Unterricht
    – Vernetzen des bereits erlernten Stoffes mit neuen Inhalten
    – Die Fähigkeit entwickeln fächerübergreifend zu denken

    IV. Schriftliche Stundenwiederholungen

    V. Ausstellungsbesuche

RIS – Leistungsbeurteilungsverordnung – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 01.02.2020 (bka.gv.at)