Fach – Psychologie und Philosophie

Unterrichtsfach – Psychologie und Philosophie

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Allgemeines 

Der Psychologie- und Philosophieunterricht reflektiert erworbenes Wissen, Meinungen und Werthaltungen kritisch und trägt zur Integration der Unterrichtsgegenstände (auch in Querverbindungen) bei. Er zielt weiters darauf ab, den Schülern eine kritische Handlungsorientierung im Leben zu ermöglichen.

 

Der Psychologieunterricht gibt den Schülerinnen und Schülern Einblick in das Erleben und Verhalten des Menschen und setzt Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen.

Philosophie hat eine jahrtausendealte Tradition des Nachdenkens über grundlegende Gegebenheiten des Lebens.

Der Unterricht soll Anregung zum Selbstdenken und kritischen Überprüfen der Ideen und Überlegungen von bekannten PhilosophInnen geben.

Der Unterricht in Philosophie will eine die einzelnen Fächer integrierende Orientierung bieten und eine fundierte Auseinandersetzung mit Grundfragen des Lebens ermöglichen. Dabei soll eine Vorstellung von Umfang und Struktur des menschlichen Wissens und auch von dessen Grenzen entstehen.

Besonderes Augenmerk wird auf die spezifischen Formen des philosophischen Argumentierens unter Bedachtnahme auf ihre Traditionen gelegt. Weiters legt der Philosophieunterricht die Voraussetzungen, Methoden und Grenzen von Wissenschaft dar. Wissenschaft wird in ihren gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen betrachtet.

Das Wissen um wesentliche Phänomene im individuellen und gesellschaftlichen Leben sowie um Haltungen und Lebensformen soll die SchülerInnen befähigen, sich mit unterschiedlichen Wertauffassungen auseinanderzusetzen, um zu eigenen Werthaltungen und zu verantwortbarem Handeln zu gelangen.

Das Gespräch, der Dialog, die Diskussion werden als wertvolle Ziele des Philosophieunterrichts verstanden.

Im Akademischen Gymnasium wird für alle SchülerInnen der Unterstufe seit 2018 die verbindliche Übung „Digitale Grundbildung“ angeboten. Hierbei erlangen sie Grundlagen in den Kompetenzbereichen:
• Gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung
• Informations-, Daten- und Medienkompetenz
• Betriebssysteme und Standard-Anwendungen
• Mediengestaltung
• Digitale Kommunikation und Social Media
• Sicherheit
• Technische Problemlösung
• Computational Thinking

In der fünften Klasse vertiefen die SchülerInnen ihr Wissen aus der „Digitalen Grundbildung“. Folgende Themen werden hierbei im Unterricht behandelt:
• Informatik, Mensch und Gesellschaft
   o Bedeutung der Informatik, Datensicherheit, Urheberrecht, Geschichte der Informatik, Informatikberufe, etc.
• Informatiksysteme
   o digitale Geräte, Funktionsweisen von Informatiksystemen, Grundlagen von Betriebssystemen und Computernetzwerken
• Angewandte Informatik
   o Standardsoftware (Textverarbeitung, Präsentationsprogramm, Tabellenkalkulation, Web-Browser, etc.), Informationsaustausch
• Praktische Informatik
   o Begriffe und Konzepte der Informatik, Algorithmen, einfache Programmiersprache, Datenstrukturen, Datenbanken

Informatik kann im Akademischen Gymnasium auch als Wahlpflichtgegenstand gewählt werden (Typ aa). Hierbei gilt die positive Absolvierung von drei Schuljahren als Berechtigung zur Ablegung der mündlichen Reifeprüfung, wobei die 5. Klasse mitgezählt wird. Der Fokus des Wahlpflichtgegenstandes Informatik ist die Vorbereitung auf eine mögliche Informatik-Matura und ein eventuell zukünftiges Informatik-Studium.

SchülerInnen, welche sich gerne mit komplexen Problemen auseinanderzusetzen und gleichzeitig auch die „Sprache des Computers“ erlernen möchten, sind hierbei herzlich willkommen. Eine besondere Rolle spielt im Wahlpflichtgegenstand Informatik die „Praktische Informatik“, welche in der 5. Klasse noch weniger Bedeutung findet. In eigenen Projekten lernen die SchülerInnen den Umgang mit verschiedenen Programmiersprachen, fortgeschrittenen Konzepten der Informatik und das selbstständige Arbeiten am Computer. Dabei dürfen und sollen die SchülerInnen den Inhalt und die damit einhergehenden Programmiersprachen der Projekte mitbestimmen.

Fachaktivitäten

Beurteilungskriterien

  • Pflichtfach und Wahlpflichtfach

    Schriftliche Leistungen:
    – Pünktliches Erledigen der schriftlich auszuführenden Arbeitsaufgaben
    – Je nach Möglichkeit bzw. Notwendigkeit: Tests und schriftliche Wiederholungen bzw. Erstellen eines Portfolios
     
    Mündliche Leistungen:
    – Präsentation von Erarbeitetem einzeln oder in der Gruppe
    – Mitbringen des Unterrichtsmaterials
    – Aktive Teilnahme am Unterricht durch Fragen, Wortmeldungen, Zuhören
    – Anwesenheit in den Unterrichtsstunden, denn nur dadurch ist eine aktive Teilnahme am Unterricht möglich.

RIS – Leistungsbeurteilungsverordnung – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 01.02.2020 (bka.gv.at)