Allgemeines
Im Rahmen unseres Sprachenschwerpunkt kann Italienisch als „Dritte lebende Fremdsprache“ als maturables Wahlpflichtfach ab
der 6. Klasse gewählt werden.
Stundenaufteilung:
6.Klasse: 3 Stunden; 7. Klasse: 3 Stunden; 8.Klasse: 2. Stunden
Kompetenzniveaus und Lernjahre
Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.
Nach dem 1. Lernjahr (6. Klasse) der dritten lebenden Fremdsprache
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A1
Lesen A1 und Teile von A2
Nach dem 2. Lernjahr (7. Klasse) der zweiten lebenden Fremdsprache
Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2.
Lesen; A2 und Teile von B1
Nach dem 3. (8. Klasse) der zweiten lebenden Fremdsprache
Hören und Schreiben: Das Kompetenzniveau A2 wird gefestigt und in Teilbereichen bspw. „an Gesprächen teilnehmen zusammenhängendes
Sprechen und Lesen“ auf B1 hingeführt.
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