Fach – Informatik

Unterrichtsfach – Informatik

Fachvorstellung – Allgemeines

Seit der Erfindung des ersten „Personal Computer“ in den 70er Jahren hat sich vieles verändert. Doch die Dominanz moderner Informatiksysteme, hatte damit erst begonnen. Tablets, Smartphones, Laptops und Smart-Devices prägen den Alltag des 21. Jahrhunderts. Mit dieser stetig größer erscheinenden, informatischen Gerätevielfalt wird es immer offensichtlicher, dass die Informatik für jedes Mitglied unserer modernen Gesellschaft in irgendeiner Form eine Rolle spielt. Trotzdem besitzen heutzutage „44% der EU-Bevölkerung“ nur geringe digitale Kompetenzen. 

Dieser Mangel ist mitunter ein Grund dafür, warum Informatikunterricht in der Schule besonders wichtig ist. Es ist bekannt, dass sich informatische Kompetenzen zumindest teilweise auch andere Lernbereiche und Unterrichtsfächer übertragen. „Digitale Kompetenzen“ gelten laut Europäischer Kommission zu einer der „Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen“.  

Um Wissen effektiv online recherchieren und schlussendlich auch verarbeiten zu können, müssen die SchülerInnen den Computer auch selbstständig bedienen können. Doch die Informatik ist noch viel mehr. „Computational Thinking“, das Analysieren und schlussendliche Lösen komplexer Probleme, ist einer ihrer wichtigsten Kernbereiche. Dies ist für die SchülerInnen von besonderer Bedeutung, da diese Kompetenzen im späteren Berufsleben gefragter sind denn je. 

Im Akademischen Gymnasium wird für alle SchülerInnen der Unterstufe seit 2018 die verbindliche Übung „Digitale Grundbildung“ angeboten. Hierbei erlangen sie Grundlagen in den Kompetenzbereichen:
• Gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung
• Informations-, Daten- und Medienkompetenz
• Betriebssysteme und Standard-Anwendungen
• Mediengestaltung
• Digitale Kommunikation und Social Media
• Sicherheit
• Technische Problemlösung
• Computational Thinking

In der fünften Klasse vertiefen die SchülerInnen ihr Wissen aus der „Digitalen Grundbildung“. Folgende Themen werden hierbei im Unterricht behandelt:
• Informatik, Mensch und Gesellschaft
   o Bedeutung der Informatik, Datensicherheit, Urheberrecht, Geschichte der Informatik, Informatikberufe, etc.
• Informatiksysteme
   o digitale Geräte, Funktionsweisen von Informatiksystemen, Grundlagen von Betriebssystemen und Computernetzwerken
• Angewandte Informatik
   o Standardsoftware (Textverarbeitung, Präsentationsprogramm, Tabellenkalkulation, Web-Browser, etc.), Informationsaustausch
• Praktische Informatik
   o Begriffe und Konzepte der Informatik, Algorithmen, einfache Programmiersprache, Datenstrukturen, Datenbanken

Informatik kann im Akademischen Gymnasium auch als Wahlpflichtgegenstand gewählt werden (Typ aa). Hierbei gilt die positive Absolvierung von drei Schuljahren als Berechtigung zur Ablegung der mündlichen Reifeprüfung, wobei die 5. Klasse mitgezählt wird. Der Fokus des Wahlpflichtgegenstandes Informatik ist die Vorbereitung auf eine mögliche Informatik-Matura und ein eventuell zukünftiges Informatik-Studium.

SchülerInnen, welche sich gerne mit komplexen Problemen auseinanderzusetzen und gleichzeitig auch die „Sprache des Computers“ erlernen möchten, sind hierbei herzlich willkommen. Eine besondere Rolle spielt im Wahlpflichtgegenstand Informatik die „Praktische Informatik“, welche in der 5. Klasse noch weniger Bedeutung findet. In eigenen Projekten lernen die SchülerInnen den Umgang mit verschiedenen Programmiersprachen, fortgeschrittenen Konzepten der Informatik und das selbstständige Arbeiten am Computer. Dabei dürfen und sollen die SchülerInnen den Inhalt und die damit einhergehenden Programmiersprachen der Projekte mitbestimmen.

Fachaktivitäten

Beurteilungskriterien

Die Mitarbeit stellt eine wesentliche Grundlage für die Jahresbeurteilung im Unterrichtsfach Informatik dar (SCHUG §18 f.). Gegebenenfalls kann diese durch die besondere mündliche, schriftliche und praktische Leistungsfeststellungen ergänzt werden. Durch die Note ist die Selbständigkeit der Arbeit, die Erfassung und Anwendung des Lehrstoffes, die Durchführung der Aufgaben und die Eigenständigkeit der SchülerIn zu beurteilen. Dabei werden alle im Unterrichtsjahr erbrachten Leistungen berücksichtigt, wobei dem zuletzt erbrachten Leistungsstand das größere Gewicht zugemessen wird.

Im Detail basiert die Semester- bzw. Jahresnote dabei auf folgende Teilleistungen:

Mitarbeit (LBVO §4):

  • Mündlich:
    • Eventuelle Stundenwiederholungen & Präsentation(en)
    • aktive Mitarbeit beim erarbeiten neuer Lehrstoffe
    • Wortmeldungen
  • Schriftlich/digital:
    • digitale Stundenwiederholungen
    • Arbeitsblätter & Arbeitsaufträge
    • Eventuelle freiwillige Aufgaben
    • Datei-Abgaben

Bei der Beurteilung der Mitarbeit werden sowohl die Vollständigkeit als auch die termingerechte Abgabe berücksichtigt. Arbeitsaufträge gelten nur dann als vollständig erbracht, wenn sie schlussendlich auch verbessert wurden. Abzugebende Dateien sollen immer in einem sinnvollen Format abgegeben werden. Beispiel: Aufgabenname.vorname.nachname

Versäumte Lerninhalte sind von der SchülerIn selbstständig nachzuholen und in den jeweiligen Heften nachzutragen. Nach dem Prinzip der Eigenverantwortung liegt die “Bringschuld” bei den SchülerInnen.

 

Eventuell: Vereinbarte mündliche Prüfungen (LBVO §5):

Auf Verlangen der Lehrperson (wenn eine sichere Leistungsbeurteilung aufgrund der Mitarbeit und der schriftlichen Überprüfung nicht möglich ist), oder auf Wunsch der SchülerIn kann im Laufe des Semesters eine mündliche Prüfung angesetzt werden. Hat eine SchülerIn den Wunsch eine mündliche Prüfung zu absolvieren, so muss dieser Wunsch rechtzeitig angekündigt werden. Mündliche Prüfungen können nur in den Informatik-Unterrichtseinheiten (maximal 2/Einheit) durchgeführt werden.

Der Stoff der mündlichen Prüfung sind die unterrichtsrelevanten Themen der letzten 6-8 Schulwochen.

RIS – Leistungsbeurteilungsverordnung – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 01.02.2020 (bka.gv.at)